Die am 7. November 1995 durch das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die obersten Finanzbehörden der Länder veröffentlichten "Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme" (GoBS) sowie das HGB bilden die rechtlichen Vorgaben für die so genannte Verfahrensdokumentation.
Die am 1.1.2002 in Kraft getretenen "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU), die u. a. die Speicherung (Archivierung) originär digitaler Dokumente definieren, sowie die Zugriffsmethoden auf die steuerlich relevanten Daten im Rahmen einer Betriebsprüfung verweisen auf die GoBS.
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