Grundsätzlich dient die Verfahrensdokumentation der Transparenz und dem Nachweis zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Sie beschreibt vollständig den Aufbau und Ablauf (Prozesse) des Abrechnungsverfahrens von der Entstehung, der Speicherung bis hin zum eindeutigen Wiederfinden der Informationen. Die Verfahrensdokumentation ist ein fester Bestandteil der Vorbereitung für die digitale Betriebsprüfung.
„Für jedes DV-gestützte Buchführungssystem ist eine Dokumentation zu erstellen" (Verfahrensdokumentation, Quelle GoBS).
Die Verfahrensdokumentation muss insbesondere enthalten:
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eine Beschreibung der sachlogischen Lösung
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die Beschreibung der programmtechnischen Lösung
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eine Beschreibung, wie die Programm-Identität gewahrt wird
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die Beschreibung, wie die Integrität von Daten gewahrt wird
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eine Arbeitsanweisung für den Anwender“
Unsere Berater unterstützen Sie bei der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen GoBS/GDPdU–konformen Verfahrensdokumentation.
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