GDPdU

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen

Bei den GDPdU handelt es sich um die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“. Diese Richtlinie wurde durch das Bundesamt für Finanzen erlassen und dient dazu, den Steuerbehörden und Betriebsprüfern den Zugang zu den elektronischen Daten der steuerpflichtigen Unternehmen zu ermöglichen.

"Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (§ 146 Abs. 5, §147 Abs. 2, 5, 6, § 200 Abs. 1 AO und § 14 Abs. 4 UStG) folgendes:"

Lesen Sie das BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316 - 136/01

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